Verordnung wegen besonderer Brandgefahr im Wald
Die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg hat am 11. April 2025 eine Verordnung erlassen, die aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erheblichen Waldbrandgefahr ab sofort im gesamten Bezirk Wolfsberg gilt. 🔥 Verboten sind: Als Gefährdungsbereich gelten laut Verordnung alle waldnahen Flächen – unabhängig von ihrer Nutzung oder Bepflanzung. ⚠️ Wichtige Hinweise: 📄 Zur Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiterlesen …

