Verordnung wegen besonderer Brandgefahr im Wald

Die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg hat am 11. April 2025 eine Verordnung erlassen, die aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erheblichen Waldbrandgefahr ab sofort im gesamten Bezirk Wolfsberg gilt.

🔥 Verboten sind:

  • Jegliches Entzünden von Feuer
  • Rauchen im Wald sowie in dessen Gefährdungsbereich

Als Gefährdungsbereich gelten laut Verordnung alle waldnahen Flächen – unabhängig von ihrer Nutzung oder Bepflanzung.


⚠️ Wichtige Hinweise:

  • Bereits ein Funke kann unter den aktuellen Bedingungen verheerende Wald- und Flurbrände auslösen!
  • Verstöße gegen diese Verordnung sind kein Kavaliersdelikt:
    ➤ Es drohen Geldstrafen bis zu 7.270 € oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 4 Wochen gemäß Forstgesetz (§ 174 Abs. 1 lit. a Z 17).

📄 Zur Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (PDF):
Verordnung lesen/downloaden

📞 Im Brandfall: Sofort Notruf 122 wählen!

Wir bitten um strikte Einhaltung dieser Verordnung – zum Schutz unseres Waldes, der Natur und der Bevölkerung.

Bleiben Sie vorsichtig,
Ihre Freiwillige Feuerwehr Eitweg