Die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg hat am 11. April 2025 eine Verordnung erlassen, die aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erheblichen Waldbrandgefahr ab sofort im gesamten Bezirk Wolfsberg gilt.
🔥 Verboten sind:
- Jegliches Entzünden von Feuer
- Rauchen im Wald sowie in dessen Gefährdungsbereich
Als Gefährdungsbereich gelten laut Verordnung alle waldnahen Flächen – unabhängig von ihrer Nutzung oder Bepflanzung.
⚠️ Wichtige Hinweise:
- Bereits ein Funke kann unter den aktuellen Bedingungen verheerende Wald- und Flurbrände auslösen!
- Verstöße gegen diese Verordnung sind kein Kavaliersdelikt:
➤ Es drohen Geldstrafen bis zu 7.270 € oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 4 Wochen gemäß Forstgesetz (§ 174 Abs. 1 lit. a Z 17).
📄 Zur Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (PDF):
Verordnung lesen/downloaden
📞 Im Brandfall: Sofort Notruf 122 wählen!
Wir bitten um strikte Einhaltung dieser Verordnung – zum Schutz unseres Waldes, der Natur und der Bevölkerung.
Bleiben Sie vorsichtig,
Ihre Freiwillige Feuerwehr Eitweg

